Rasche Erstversorgung bei Verletzungen ist nicht nur im Sinne jedes einzelnen von uns: Jedes Unternehmen ist laut § 26 AschG , § 39 AstV sowie § 31 BauV auch dazu verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, ...
... um bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe leisten zu können. Zu diesen Maßnahmen zählen Erst-Helfer und Erste Hilfe -Ausstattungen laut ÖNORM Z 1020.
Unsere Leistungen: