Erste Hilfe - Wundversorgung

Erste Hilfe - Wundversorgung

Rasche Erstversorgung bei Verletzungen ist nicht nur im Sinne jedes einzelnen von uns: Jedes Unternehmen ist laut § 26 AschG , § 39 AstV sowie § 31 BauV auch dazu verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, ...

... um bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe leisten zu können. Zu diesen Maßnahmen zählen Erst-Helfer und Erste Hilfe -Ausstattungen laut ÖNORM Z 1020.

Unsere Leistungen:

  • Handel mit erprobten Produkten der Wundversorgung und Betriebsapotheken laut ÖNORM Z 1020
    • Verbandskästen
    • Verbandsmaterial
    • Pflaster und Pflasterspender
    • Sanitätsraumausstattungen
    • Wundreinigung und Desinfektion
    • Augenspülung
    • Notfallausrüstungen für First-Responder und Katastrophen-Schutz

 

  • Individuelle Beratung für geeignete Ausrüstungen
  • Vor-Ort-Service: Überprüfung der Erste Hilfe-Ausstattung