Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft

In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer sind ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter und ein Stellvertreter zu bestellen.

Die Bestellung bzw. auch die Abberufung des Abfallbeauftragten ist der jeweils zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich zu melden.

Unsere Leistungen:

  • Beratung hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Fragen
  • Sinnvolle Organisation zur Umsetzung der abfallrechtlichen Bestimmungen
  • Überwachung zur Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften
  • Kommunikation über festgestellte Mängel an die verantwortlichen Stellen
  • Erstellung bzw. laufende Weiterentwicklung und Dokumentation des Abfallwirtschaftskonzepts